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Lochbleche, Lochplatte, gelochtes Blech
Der Begriff "Lochplatte"
ist in den neuesten Ausgaben der DIN 24 041 und DIN 4185 Teil 2 enthalten.
Er löst damit den bisherigen Begriff "Lochblech" ab.
Trotzdem verwenden die Hersteller auch weiterhin die Begriffe "Lochbleche"
oder "gelochtes Blech".
Definition
Eine Lochplatte
nach DIN ist eine Platte (Blech, Tafel usw.) mit gleichartigen Öffnungen
(Löchern) in regelmäßigen Anordnungen, die z.B. durch
Stanzen, Bohren, Fräsen oder andere Verfahren hergestellt werden.
Abweichend von diesen Normen werden auch Lochplatten mit unregelmäßigen
Löchern und Anordnungen hergestellt. Das gestanzte regelmäßige
Muster (Lochung) ist also das charakteristische Merkmal eines Lochblechs.
Lochformen
Die einfachsten Lochformen sind das Rundloch, das Quadratloch und
das (gleichseitige) Dreieckloch. Während das Dreieckloch nur
als Zierloch Verwendung findet, haben sich das Rundloch und das Quadratloch
als die zwei gebräuchlichsten Lochformen durchgesetzt. Von diesen
beiden Formen abgeleitet, findet auch das Langloch mit abgerundeten
Enden oder als Rechteck immer häufiger Verwendung. Mehr als 80
Prozent aller Lochbleche haben Rund-, Quadrat- oder Langlöcher.
Diese Lochformen sind daher im Programm jedes Lochblechherstellers
zu finden.
Informationen
Weitere Informationen zu den DIN-Normen für Lochplatten und den
unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten Sie über
den Arbeitskreis Lochblechhersteller im Industrieverband Stahlverarbeitung
e.V.
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