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Ungelochter Rand, ungelochte Streifen, ungelochte Zonen
Der wesentliche
Vorteil des Lochbleches beispielsweise gegenüber dem Streckgitter
oder Wellengitter besteht darin, daß das Lochblech mit einem
ringsrum ungelochten Rand hergestellt werden kann, also bereits einen
"Rahmen" hat, wodurch zum Teil erhebliche Kosten eingespart
werden können.
Bei der Fertigung auf Streifenpressen wird an einer Stelle immer ein
ungelochter Rand benötigt, um das Blech aufspannen zu können.
Um Werkzeugschäden zu vermeiden, wird von den Herstellern auch
bei der Fertigung auf Breitpressen mindestens ein "kleiner"
ungelochter Rand ringsrum gefordert. Diese Ausführung haben in
der Regel alle am Lager geführten Lochbleche.
Bei der Fertigung vom Band, bei der das Band gelocht und anschließend
auf Maß geschnitten wird, kann es dagegen vielfach günstiger
sein, an den Schnittstellen keinen Rand zu haben, d.h. der Schnitt
geht durch die Lochung (ohne Rand).
Selbstverständlich ist es auch möglich, Lochbleche ringsrum
ohne Rand herzustellen. Oft werden solche Bleche aus größeren
Formaten herausgeschnitten. Bei der Anfrage bzw. Bestellung von Lochblechen
ist es daher wichtig, anzugeben, ob die Bleche mit Rand oder ohne
Rand sein sollen, bzw. welche Seite mit oder ohne Rand sein soll.
In der DIN 4185 wird der ungelochte Rand als "Abmessung zwischen
den Lochrändern der äußeren Lochreihen und Plattenaußenkanten,
rechtwinklig zu diesen gemessen." Dabei ist zu beachten, daß
der ungelochte Rand nicht von der Lochmitte, sondern vom Lochrand
aus gemessen wird.
Lochbleche können auch mit ungelochten Streifen und Zonen hergestellt
werden. Während ungelochte Streifen durch Auslassen einiger Stempel
im Werkzeug bzw. durch Leervorschübe erreicht werden können,
müssen ungelochte Zonen, sofern sie sich innerhalb des Lochfeldes
befinden, mit gesteuerten Werkzeugen oder durch doppeltes Aufspannen
bzw. doppeltes Lochen hergestellt werden, was zusätzliche Werkzeug-
bzw. Fertigungskosten hervorrufen kann.
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